Versicherung

     

    Versicherung für Ihre PV-Anlage

    Für alle bei uns bezogenen Anlagen ist die Versicherung

    im 1. Jahr kostenfrei eingeschlossen.

    Was ist versichert?

    • Photovoltaikmodule, Wechselrichter und sonstige Anlagenteile
    • Montage Gerüstkosten und Installationskosten
    • Eigenleistung
    • Ertragsausfall
    • Versicherungsbeginn frühestens ab Fertigstellung
    • Akkumulatoren
    • Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler
    • Überspannungsschutzeinrichtungen
    • Verkabelungen
    • elektronische Leistungsanzeigetafeln

    Wogegen ist man versichert?

    • Unvorhergesehen eintretende Schäden, z. B. durch:
    • Folgeschäden aus Konstruktions-, Material- u. Ausführungsfehler
    • Sabotage, Vandalismus
    • Sturm ,Hagel
    • Überspannung, Kurzschluss, Blitzschlag, Induktion
    • Bedienungsfehler
    • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
    • Nagetierverbiss (Marder)
    • höhere Gewalt, Brand, Wasser, Schneelast
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
    • auch hier ungenannte Gefahren (Allgefahrendeckung)

    Was wird entschädigt?

    • Die Reparaturkosten. Sofern eine Reparatur nicht mehr möglich ist, werden
    • die Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (nach ABE - Elektronikversicherung)entschädigt.
    • Der Ertragsausfall, der durch den schadenbedingten Stillstand der Anlage nicht
    • erwirtschaftet werden kann.
    • Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
    • Bewegungs- und Schutzkosten
    • Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten oder Bereitstellung eines Provisoriums
    • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
    • Luft-, Eil- oder Expressfracht
    • Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Schadenssuchkosten
    • Entschädigungssummen je nach Deckungskonzept.

    Was ist nicht versichert?

    • Vorsatz des Versicherungsnehmers
    • Krieg
    • innere Unruhen
    • Kernenergie
    • Abnutzung, Verschleiß
    • Garantieschäden, Gewährleistungsansprche
    • Ertragsausfall im Garantie- oder Gewährleistungsfall
    • Ertragsausfall bei Nichtabnahme durch EVU (z.B. bei Abschaltung durch Energieversorger
    • Erdbeben