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Versicherung für Ihre PV-Anlage
Für alle bei uns bezogenen Anlagen ist die Versicherung
im 1. Jahr kostenfrei eingeschlossen.
Was ist versichert?
- Photovoltaikmodule, Wechselrichter und sonstige Anlagenteile
- Montage Gerüstkosten und Installationskosten
- Eigenleistung
- Ertragsausfall
- Versicherungsbeginn frühestens ab Fertigstellung
- Akkumulatoren
- Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Verkabelungen
- elektronische Leistungsanzeigetafeln
Wogegen ist man versichert?
- Unvorhergesehen eintretende Schäden, z. B. durch:
- Folgeschäden aus Konstruktions-, Material- u. Ausführungsfehler
- Sabotage, Vandalismus
- Sturm ,Hagel
- Überspannung, Kurzschluss, Blitzschlag, Induktion
- Bedienungsfehler
- Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung
- Nagetierverbiss (Marder)
- höhere Gewalt, Brand, Wasser, Schneelast
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- auch hier ungenannte Gefahren (Allgefahrendeckung)
Was wird entschädigt?
- Die Reparaturkosten. Sofern eine Reparatur nicht mehr möglich ist, werden
- die Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (nach ABE - Elektronikversicherung)entschädigt.
- Der Ertragsausfall, der durch den schadenbedingten Stillstand der Anlage nicht
- erwirtschaftet werden kann.
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten oder Bereitstellung eines Provisoriums
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Luft-, Eil- oder Expressfracht
- Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Schadenssuchkosten
- Entschädigungssummen je nach Deckungskonzept.
Was ist nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg
- innere Unruhen
- Kernenergie
- Abnutzung, Verschleiß
- Garantieschäden, Gewährleistungsansprche
- Ertragsausfall im Garantie- oder Gewährleistungsfall
- Ertragsausfall bei Nichtabnahme durch EVU (z.B. bei Abschaltung durch Energieversorger
- Erdbeben
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