Steuern

     

    Steuerliche Hinweise zur Photovoltaik

    Wie bei jeder Anlage sollte man auch bei der Photovoltaik über die wesentlichen steuerlichen Auswirkungen informiert sein.

    Als Stromerzeuger sind Sie automatisch gewerblich tätig und werden vom Finanzamt auch so behandelt. Daher sind Ihre Einnahmen zu versteuern. Im Gegenzug können Sie alle Ausgaben natürliche absetzen und mit den Einnahmen verrechnen. Jährlich erstellen Sie eine Einnahmen-Überschuß Rechnung und ermitteln so Ihren Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb der Anlage.

    Einnahmen

    • Einspeisevergütungen des Energieversorgers

    Ausgaben

      Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anlage.

    • Anschaffungskosten incl. Zählereinbau und Abnahme (Abschreibung 20 Jahre)
    • Finanzierungskosten (Zinsen, Disagio, Abschlussgebühren)
    • Kontoführungsgebühren, Porto, Telefon, ggf Fahrtkosten
    • Zählermiete
    • Versicherung
    • AfA

    Dabei werden die Anschaffungskosten über einen Zeitraum von 20 Jahren mit jährlich 5% als AfA abgeschrieben. Neben der linearen ist auch eine degressive Abschreibung möglich.

     

      Beispiel Jahresabrechnung

      Anlage 5 KWp, Kaufpreis 15.000,-€, zu 100% finanziert

      Vereinnahmte Einspeisevergütung: 1.500,-€

      Kaufpreis incl. Nebenkosten: 15.000,-€ netto. 5% AfA = 750,-€ / Jahr

      Jährliche Kosten für Zinsen, Versicherung Zählermiete, Kontoführung, Telefon: 650,-€

    • Jahresertrag effektiv: 1.500 ,-€ - 650,-€ = 850,-€
    • Jahresertrag steuerlich: 1.500 ,-€ - 750,-€ - 650,-€ = 100,-€
    • Jährlich haben Sie so effektiv 850,-€ in der Tasche. Das steuerliche Ergebnis beträgt aber nur 50,-€ Gewinn.

    Zusätzlich ist es bei einem Kleinbetrieb möglich, daneben nach § 7g EStG einmalig 20% als Sonder-AfA geltend zu machen. Das wären im Beispiel nochmal 3.000,-€ Abzugsbetrag.

    Umsatzsteuer

    Oft ist es sinnvoll, bei der steuerlichen Anmeldung auf die Anwendung der sog. Kleinunternehmer-regelung zu verzichten und zur Regelbesteuerung zu optieren. Die Abgabe einer Ust-Voranmeldung oder Ust-Jahreserklärung bringt bares Geld und sollte unbedingt vorgenommen werden. Auch rückwirkend ist dies noch möglich und muss dann im Einzelfall geprüft werden.

    Vorteil: Sie erhalten auf Antrag die Umsatzsteuer (19%) für die Photovoltaikanlage erstattet. Das macht bei der im Beispiel beschriebenen kleinen Anlage immerhin 2.850,-€ (19% von 15.000) aus, die nicht dauerhaft finanziert werden müssen, sondern an den Betreiber zurückfließen.

    Nachteil: Sie müssen monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und dem Finanzamt mitteilen welche Einnahmen / Ausgaben Sie getätigt haben und die daraus resultierende Umsatzsteuer aus der Einspeisevergütung pünktlich zahlen. Die Voranmeldung kann auch online erfolgen.

    Im Antrag sollte außerdem die IST-Besteurung beantragt werden, damit Steuervorauszahlungen auf noch nicht erhaltene Leistungen vermieden werden.

    Für Einzelheiten zu diesem Thema informieren Sie sich bitte bei einem Steuerberater.

    Hinweis: Wir betreiben keinerlei Rechts- oder Steuerberatung, sondern beziehen uns nur auf allgemein bekannte Anlagegrundsätze. Für weitergehende Informationen zu diesem Thema empfehlen wir bei Fragen -insbesondere bei größeren Investitionen- die Konsultation Ihres Steuerberaters.